Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
Die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Virtual-Call GmbH (Schweiz) («AGB») gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung besteht. - Leistungen Virtual-Call GmbH
Allgemein
Über den Umfang sowie die spezifischen Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienstleistungen (Dienste und Zusatzdienste) der Virtual-Call GmbH geben die aktuellen Broschüren, die Angebotsbedingungen und die Webseite von Virtual-Call GmbH Auskunft. Virtual-Call GmbH kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der Virtual-Call GmbH Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. Virtual-Call GmbH ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.
Unterhalt
Virtual-Call GmbH besorgt den Unterhalt ihrer Infrastruktur. Sie behebt während den Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist. Wird Virtual-Call GmbH wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Virtual-Call GmbH ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken. - Leistungen des Kunden
Bezahlung
Der Kunde ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich.
Prepaid
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für ausreichend Guthaben auf seinem Debitoren-Guthabenkonto (Prepaid) zu sorgen und somit den Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Unbenutzte Konten werden nach 60, genauer gesagt nach 120 Tagen gelöscht und die Telefonnummern wieder freigegeben. Maßgebend für die Berechnung dieser Frist ist der letzte getätigte Anruf. Ist kein Guthaben auf dem Konto vorhanden, wird das Konto nach 60 Tagen gelöscht. Bei einem Guthaben auf dem Konto gilt eine Frist von 120 Tagen. Allfälliges Restguthaben von gelöschten Konten können nicht zurückerstattet oder übertragen werden.
Sicherheitsleistung
Bei Zahlung auf Rechnung (Post Paid), hat der Kunde eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Monatsumsätzen, mindestens aber EUR 300,00 beim Abschluss des Vertrages (Vertrag ist Voraussetzung für Zahlung auf Rechnung) zu leisten. Die Leistungen von Virtual-Call GmbH können erst genutzt werden nach Eingang der Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung hat in Form einer Vorauszahlung zu erfolgen. Virtual-Call GmbH sendet dem Kunden hierfür eine Rechnung zu.
Virtual-Call GmbH behält sich vor, jederzeit offene Forderungen des Kunden mit der geleisteten Sicherheit aus dem Vertragsverhältnis zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sicherheitsleistung unverzüglich auf die vereinbarte Höhe aufzufüllen, wenn Virtual-Call GmbH die Sicherheitsleistung in Anspruch nimmt. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freigegeben, wenn der Kunde sämtliche Forderungen der Virtual-Call GmbH beglichen hat.
Passwörter etc.
Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten, PIN- und PUK-Codes etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen.
Rechts- und Vertragskonforme Benutzung
Die Dienstleistungen sind bei Geschäftskunden ausschließlich für den üblichen Geschäftskunden-Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Virtual-Call GmbH für spezielle Anwendungen oder für das Anbieten von Fernmeldediensten eingesetzt werden.
Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung seiner Dienstleistungen verantwortlich. Als rechts- genauer gesagt vertragswidrig gelten namentlich:
- Unlautere Massenwerbung (Spam)
- Belästigen oder Beunruhigen von Dritten
- Behinderung Dritter bei der Benutzung von Fernmeldediensten
- Hacking (Eindringversuche etc.), Ausspionieren anderer Internetbenutzer oder von deren Daten und
betrügerische Angriffe (Phishing)
- Schädigen oder Gefährden der Fernmeldeinfrastruktur oder der Geräte Dritter durch schädliche Software
- Übermittlung oder zugänglich machen rechtswidriger Inhalte
Bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist Virtual-Call GmbH berechtigt, Konten und Anschlüsse umgehend zu sperren und der Kunde ist verpflichtet, Virtual-Call GmbH Auskunft über die Nutzung zu erteilen.
Missbräuche
Weicht das Telefonaufkommen erheblich vom üblichen Geschäftskunden-Gebrauch ab (Cloud PBX, SIP Trunk), d. h. werden überwiegend nur eingehende Anrufe getätigt, behält sich Virtual-Call GmbH das Recht vor, die Tarife für den Kunden entsprechend anzupassen und eingehende Anrufe entsprechend dem Call-Center Tarif zu verrechnen.
Portierung
Bei portierten Telefon-Nummern beträgt die Mindestvertragsdauer 3 Monate. Wechselt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums zu einem anderen Telefonanbieter, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100.- erhoben.
Internationale Rufnummern
Die Mindestlaufzeit für internationale Rufnummern beträgt 3 Monate, der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass stets genügend Guthaben (bei Prepaid) vorhanden ist, um die Kosten der Rufnummern für folge Monate zu decken. Ist nicht genügend Guthaben vorhanden, um die Kosten abzubuchen, werden die Rufnummern gelöscht und an die jeweiligen Regulierungsbehörden zurückgegeben. Gelöschte internationale Rufnummern können nicht wiederhergestellt werden. Gewisse Länder verlangen weitere Informationen wie Adressnachweis, Passkopie etc., Rufnummern aus diesen Ländern können erst aktiviert werden, nachdem die benötigten Unterlagen an Virtual-Call übermittelt und von der lokalen Regulierungsbehörde genehmigt wurden.
Für das Wegportieren von internationalen Rufnummern wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Verwaltungsgebühr beträgt:
- EUR 20,00 pro Nummer für einzelne Nummern
- EUR 8,00 pro Nummer aus einem 10 Nummern Bereich
- EUR 5,00 pro Nummer aus einem 100 Nummern Bereich
Support
Virtual-Call unterstützt den Teilnehmer im Rahmen des normalen Supports und gibt Rahmenbedingungen vor, die gegeben sein müssen, damit die Dienstleistungen von Virtual-Call genutzt werden können. Die Installation von Software und Hardware sowie deren Konfiguration für einen ordentlichen und funktionierenden Betrieb ist Sache des Kunden. Wird hierzu ein Aufwand über den normalen Standard Support in Anspruch genommen, oder ist der von Virtual-Call erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen oder Endgeräten des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemäßen Bedienung zurückzuführen, wird Virtual-Call dem Teilnehmer den Mehr- bzw. Gesamtaufwand in Rechnung stellen.
Standard Reaktionszeit: 24 - 48 Stunden.
Für Leistungen, die über den normalen Support hinausgehen, gelten die Support-Konditionen von Virtual-Call, diese werden mit einem Stundensatz von EUR 180,00 verrechnet, mit einer Taktung von 15 Minuten. Die genaue Beschreibung der Support Konditionen sind auf der Webseite von Virtual-Call ersichtlich.
Verantwortung für den Inhalt
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er von Virtual-Call GmbH übermitteln oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht.
Verantwortung für Benutzung der Anschlüsse
Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung seiner Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden. Stellt der Kunde die von Virtual-Call GmbH bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich.
Virtual-Call GmbH stellt im Rahmen der technischen Möglichkeiten Sperrmöglichkeiten zur Verfügung.
Notrufe
Mit Virtual-Call können Notrufe abgesetzt werden. Da Virtual-Call überall dort verwendet werden kann, wo der Kunde Zugang zum Internet hat, ist es wichtig, dass die Adressdaten im Benutzerkonto mit denen des Standortes des VoIP Telefons übereinstimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Anruf im Fall eines Notrufs auch an die richtige Notrufzentrale weitergeleitet wird und rechtzeitig Hilfe eintrifft. Der Kunde hat daher in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob die persönlichen Angaben im Benutzerkonto stimmen und ändert diese falls notwendig.
Für den Fall, dass Virtual-Call an einem anderen Standort genutzt als der hinterlegten Adresse (nomadische Nutzung), raten wir dringend bei einem Notruf ein anderes Kommunikationsmittel, wie z. B. ein Mobiltelefon zu verwenden. - Einrichtungen beim Kunden/Endgeräte
Allgemein
Der Kunde erstellt, unterhält und entfernt (bei Bezugsende) rechtzeitig und auf seine Kosten die notwendige Infrastruktur (Geräte, Hardware, Software etc.). Die Benutzung der Dienstleistungen setzt den Einsatz geeigneter, z. T. von Virtual-Call GmbH vorbestimmter Geräte durch den Kunden voraus. Er ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität seiner Infrastruktur selbst verantwortlich. Virtual-Call GmbH gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz.
Fernwartung
Virtual-Call GmbH ist berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienstleistungen über das Fernmeldenetz auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzten Infrastruktur zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen. Im Rahmen der Fernwartung erhält Virtual-Call GmbH Einblick in diejenigen Dateien des Kunden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konfiguration des Geräts sowie der Dienstleistungen stehen.
Virtual-Call GmbH haftet nicht für nach der Fernwartung auftretende allfällige Schäden an der Infrastruktur des Kunden, sofern diese nicht nachweislich durch die Fernwartung von Virtual-Call GmbH verschuldet worden sind.
Schutzmassnahmen
Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift entsprechend dem Stand der Technik Maßnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbreitung von rechtswidriger oder sonst wie schädlicher Inhalte (insb. unlautere Massenwerbung (Spam), betrügerische Nachrichten (Phishing Mails/SMS), betrügerische Internetseiten (z. B. gefälschte Login-Seiten), schädliche Software (Viren, trojanische Pferde, Würmer etc.)) verwendet wird. Schädigt oder gefährdet ein Gerät des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen von Virtual-Call GmbH oder Dritten oder verwendet er nicht zugelassene Geräte, kann Virtual-Call GmbH ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung einstellen, das Gerät des Kunden vom Fernmeldenetz trennen und Schadenersatz fordern.
Geräte im Eigentum von Virtual-Call GmbH
Stellt Virtual-Call GmbH ein Gerät miet- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum von Virtual-Call GmbH. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihm ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung oder Retention ist der Kunde verpflichtet, Virtual-Call GmbH unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum von Virtual-Call GmbH hinzuweisen. Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, das Gerät unbeschädigt und innerhalb der von Virtual-Call GmbH gesetzten Frist an Virtual-Call GmbH zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält Virtual-Call GmbH sich das Recht vor, das nicht retournierte Gerät in Rechnung zu stellen. - Preise
Allgemein
Maßgebend sind jeweils die aktuellen auf www.virtual-call.com publizierten Preise und Gebühren von Virtual-Call GmbH. Virtual-Call GmbH kann Preise und Gebühren unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekannt geben.
Beginn Zahlungspflicht; Sperren
Die Zahlungspflicht beginnt in der Regel mit der Einschaltung der Dienstleistungen. Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt. Vorbehaltlich anderslautender Fernmelderechtlicher Vorgaben erhebt Virtual-Call GmbH für das Sperren und Entsperren eine Sperrgebühr. - Missbräuche
Weicht die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch ab (s. Ziffer 3) oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann Virtual-Call GmbH den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag Frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss oder bei der Bestellung. - Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Sicherheitsleistung
Bei Zahlung auf Rechnung (Post Paid), hat der Kunde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2 Monatsumsätzen, mindestens aber EUR 300,00 beim Abschluss des Vertrages (Vertrag ist Voraussetzung für Zahlung auf Rechnung) zu leisten. Die Leistungen von Virtual-Call GmbH können erst genutzt werden nach Eingang der Sicherheitsleistung.
Die Sicherheitsleistung hat in Form einer Vorauszahlung zu erfolgen. Virtual-Call GmbH sendet dem Kunden hierfür eine Rechnung zu.
Virtual-Call GmbH behält sich vor, jederzeit offene Forderungen des Kunden mit der geleisteten Sicherheit aus dem Vertragsverhältnis zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sicherheitsleistung unverzüglich auf die vereinbarte Höhe aufzufüllen, wenn Virtual-Call GmbH die Sicherheitsleistung in Anspruch nimmt. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freigegeben, wenn der Kunde sämtliche Forderungen der Virtual-Call GmbH beglichen hat.
Allgemein
Virtual-Call GmbH erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 20 Tage. Einwände des Kunden zu Benutzungsgebühren müssen innerhalb 2 Wochen nach Zustellung der Rechnung erfolgen, danach gelten sie als vom Kunden akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann Virtual-Call GmbH verlangen, dass der unbeanstandete Teil der Rechnung fristgerecht bezahlt wird. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge (d. h. auch Restlaufgebühren bis zum Ablauf einer noch laufenden Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer) fällig.
Jede Partei kann unbestrittene Gegenforderungen zur Verrechnung bringen.
Zahlungsverzug
Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne Weiteres in Verzug und Virtual-Call GmbH kann, soweit gesetzlich zulässig, die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Maßnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag Frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Virtual-Call GmbH durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Virtual-Call GmbH einen Verzugszins von 5 % sowie eine Mahngebühr von EUR 25.– pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren, für deren Inkasso Aufwand. Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann Virtual-Call GmbH eine Bearbeitungsgebühr von mindestens EUR 30.– erheben.
Starker Anstieg der Benutzungsgebühren
Steigen die Benutzungsgebühren des Kunden stark an, ist Virtual-Call GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Zweifel an der Zahlungswillig bzw. Fähigkeit des Kunden kann Virtual-Call GmbH alle Dienstleistungen sperren oder eine Sicherheit verlangen.
Bestellung oder Bezug von Waren und Dienstleistungen
Für Waren und Dienstleistungen, welche auf der Fernmelderechnung belastet werden, gelangt Ziffer 7 vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen auch dann zur Anwendung, wenn Virtual-Call GmbH nur das Inkasso für Dritte wahrnimmt.
Rufnummern und weitere Adressierungselemente
Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer oder eines anderen bestimmten Adressierungselements (z.B. IP-Adresse). Virtual-Call GmbH stellt sie dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Sie gehen nicht in das Eigentum des Kunden über und können somit weder verkauft, verpfändet, vererbt noch sonst wie an Dritte übertragen werden, sofern Virtual-Call GmbH nicht ausdrücklich einwilligt. Virtual-Call GmbH kann sie entschädigungslos zurück-nehmen oder ändern, wenn behördliche, betriebliche oder technische Gründe es erfordern oder im Falle von Rufnummer-Streitigkeiten. Unter Vorbehalt der Portierung zu einem anderen Anbieter fallen die Adressierungselemente bei Beendigung des Bezugs der entsprechenden Dienstleistung entschädigungslos an Virtual-Call GmbH zurück und können anderen Kunden zugeteilt werden.
Datenschutz
Allgemein
Beim Umgang mit Daten hält sich Virtual-Call GmbH an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. Virtual-Call GmbH erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Der Kunde willigt ein, dass Virtual-Call GmbH
- im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw.
Daten betreffend sein Zahlungsverhalten weitergeben kann.
- seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf
- seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und
Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für maß geschneiderte Angebote und dass seine Daten zu den gleichen Zwecken innerhalb Virtual-Call GmbH bearbeitet werden können. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.
Leistungserbringung zusammen mit Dritten
Wird eine Dienstleistung von Virtual-Call GmbH gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter über das Netz von Virtual-Call GmbH, so kann Virtual-Call GmbH Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist. - Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschließliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkte von Virtual-Call GmbH verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. Verletzt der Kunde Immaterialgüterrechte von Dritten und wird Virtual-Call GmbH dafür in Anspruch genommen, so hat der Kunde Virtual-Call GmbH schadlos zu halten. - Benutzungseinschränkungen/Gewährleistung
Unterbrüche
Virtual-Call gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,999 % bei jährlicher Betrachtungsweise. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit der Plattform und Dienstleistungen und/oder der Bereitstellung während den regulären Wartungsfenstern und/oder während mit dem Kunden abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr (MEZ oder MESZ). Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Plattform und Dienstleistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von Virtual-Call liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.
Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen Virtual-Call aufgrund
1. a) einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/ oder Softwareinfrastruktur bzw. der Daten, Hard und/oder Softwareinfrastruktur des Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, Angriffe durch Trojaner) oder aufgrund
2. b) einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität den Zugang zur Plattform und Dienstleistungen vorübergehend einschränkt. Virtual-Call wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden so weit wie möglich Rücksicht nehmen, den Kunden über die getroffenen Maßnahmen soweit möglich unverzüglich informieren und alles Virtual-Call zumutbar unternehmen, um die Zugangsbeschränkung schnellstmöglich aufzuheben.
(2) Die Verantwortlichkeit von Virtual-Call für die zur Leistungserbringung verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen der Rechenzentren von Virtual-Call zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Der Kunden meldet Störungen der Verfügbarkeit Virtual-Call unverzüglich. Die Verfügbarkeit gilt erst ab Vorlage der Störungsmeldung des Kunden als gemindert und nur soweit tatsächlich eine Störung vorliegt. Beeinträchtigungen der Datenübertragung, die ihre Ursache im lokalen IT-System des Kunden bzw. in einer Störung der Anbindung des Kunden an den vereinbarten Übergabepunkt (z. B. Leitungsausfall oder Störung bei anderen Providern oder Telekommunikationsanbietern) haben, oder Fehlkonfigurationen durch den Kunden (am Endgerät oder Web Portal) stellen keine Störung im vorgenannten Sinne dar.
(4) Für solche Zeiträume, die nicht im vorgenannten Sinn als Zeit der Nichtverfügbarkeit und auch nicht als Störung definiert sind, kann der Kunden keine Ansprüche gegen Virtual-Call herleiten.
(5) Die Virtual-Call GmbH haftet nicht für Umsatzausfälle aufgrund Unterbrüche und Störungen.
Netze und Dienste Dritter
Für Sprach- oder Datenverkehr auf Drittnetzen oder mit Anschlüssen von Drittnetzen bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support.
Risiken bei der Dienstleistungsbenutzung; Maßnahmen Virtual-Call GmbH
Virtual-Call GmbH trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor Eingriffen Dritter zu schützen.
Sie kann jedoch keine Gewähr bieten, dass
- die Netzinfrastruktur vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören vollumfänglich geschützt ist.
- nicht Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z. B. Endgeräte, PC) des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen.
Virtual-Call GmbH ist berechtigt, die mit dem Fernmeldenetz verbundenen Geräte auf Sicherheitsmängel zu prüfen, Filter einzusetzen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Infrastruktur von Virtual-Call GmbH, von Kunden und von Dritten vor rechtswidrigen oder sonst wie schädlichen Inhalten und Software zu schützen oder um den Zugang zu Inhalten, welche rechtswidrig oder für Minderjährige ungeeignet sind, zu verhindern.
Inhalte
Virtual-Call GmbH kann keine Verantwortung übernehmen für
- Inhalte, welche der Kunde von Virtual-Call GmbH übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er
Dritten zugänglich macht.
- Inhalte, welche der Kunde über die Telekommunikationsnetze erhält.
- die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht und Zweckmäßigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechte Zustellung von Informationen, welche von Dritten erstellt, bei Dritten abrufbar, genauer gesagt über die Dienstleistungen von Virtual-Call GmbH zugänglich gemacht werden.
Umzug
Im Falle des Umzugs des Kunden kann Virtual-Call GmbH nicht gewährleisten, dass die Dienstleistungen am neuen Ort im gleichen Umfang angeboten werden. - Haftung von Virtual-Call GmbH
Allgemeine Haftungsbestimmung
Bei Vertragsverletzungen haftet Virtual-Call GmbH für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Virtual-Call GmbH ersetzt jedoch Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis zum Gegenwert der während des letzten Vertragsjahres bezogenen Leistungen, höchstens aber 50’000 EUR.
Die Haftung von Virtual-Call GmbH für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge von Downloads ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
Höhere Gewalt
Virtual-Call GmbH haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z. B. Virenbefall).
Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter
Benutzt der Kunde seine Anschlüsse zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist Virtual-Call GmbH, so weit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, nicht Vertragspartnerin. Virtual-Call GmbH übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für derartig bestellte oder bezogene Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn sie das Inkasso von Drittforderungen durchführt. - Dauer und Kündigung
Allgemein
Wird an anderer Stelle keine Mindestlaufzeit festgelegt, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten als vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des jeweils laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.
Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugsdauer vorzeitig eine Dienstleistung, schuldet der Kunde Virtual-Call GmbH die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugs- bzw. Verlängerungsdauer. Abweichende (schriftliche) Regelungen bleiben vorbehalten. Kündigt Virtual-Call GmbH vorzeitig, ohne dass ein in Ziffer 7 genannter Grund vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren. - Leistungsübersicht
Virtual-Call GmbH kann dem Kunden in geeigneter Form eine Leistungsübersicht über bestimmte oder alle Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die er bei Virtual-Call GmbH bezieht. Sofern der Kunde nicht innerhalb der auf der Leistungsübersicht genannten Frist und Form eine Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, wird die Leistungsübersicht Vertragsbestandteil. Stellt Virtual-Call GmbH ihrerseits fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann sie dem Kunden eine berichtigte Version zustellen. - Änderungen
Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen
Virtual-Call GmbH behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die besonderen Bedingungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt Virtual-Call GmbH dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht Virtual-Call GmbH Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert Virtual-Call GmbH eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z. B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt Virtual-Call GmbH die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.
Änderungen der AGB
Virtual-Call GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Virtual-Call GmbH informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit Virtual-Call GmbH ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Änderung seines Namens (bei Firmen: auch die Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. Geschäftssitzes), seiner Adresse, Kontaktdaten (z. B. E-Mail, Telefonnummer) seiner Bankverbindung, seiner Steuernummer und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) unverzüglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtigten mitteilen zu lassen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. - Übertragung
Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Virtual-Call GmbH ist berechtigt, Parteiwechsel auch mündlich zu akzeptieren. Virtual-Call GmbH kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an Virtual-Call GmbH oder eine andere Gesellschaft übertragen, sofern Virtual-Call GmbH diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert. Weiter ist Virtual-Call GmbH berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden Verträge oder Forderungen daraus zu Inkassozwecken an Dritte zu übertragen bzw. abzutreten. - Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Dübendorf. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten (vgl. insb. Art. 32 und 35 ZPO für Konsumenten).
Dübendorf, 01.04.2024